Doch nicht überall wurde die Braukunst vorbildlich betrieben. In der
Geschichte des Bieres erinnern so manche überlieferten Zutaten für Bier
aus heutiger Sicht eher an Rezepte aus einer Hexenküche: Tollkirschen,
Schlafmohn oder Bilsenkraut waren zunehmend verwendete Zusätze,
teilweise mit psychedelischen Nebenwirkungen.
Um diese Auswüchse einzudämmen und eine einheitlich
hohe Qualität sicherzustellen, erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV
im 16. Jahrhundert – genau: am 23. April 1516 – folgendes Gesetz:
"…ganz
besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten,
Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten,
Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen."
Heute erinnert jedes Jahr der 23. April als "Tag des
deutschen Bieres" an diesen wegweisenden Erlass. Und natürlich der
Aufdruck "Gebraut nach dem Reinheitsgebot von 1516" auf dem Etikett fast
jeder deutschen Bierflasche. Er ist ebenso ein Zeichen besonderer
Qualität in der Welt der Biere.